Recht benachrichtigt zu werden

Im Falle einer Verletzung personenbezogener Daten, ist der Controller unverzüglich und, soweit möglich, nicht später als 72 Stunden nach dessen bewusst zu werden, haben, benachrichtigen Sie den persönlichen Daten Verletzung der Aufsichtsbehörde zuständigen gemäß Artikel 55, es sei denn, die Verletzung personenbezogener Daten ist unwahrscheinlich, dass in einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führen.


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